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Zoll-News
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- Freihandelsabkommen EU-Neuseeland tritt am 1. Mai 2024 in Kraft
- ATLAS-Teilnehmerinformationen 0603/2024
- Verbindliche Zollwertauskunft
- Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED
- Entwicklungen Allgemeine Genehmigung
- EU-Rat erteilt Zustimmung zur Einführung von Straftatbeständen und Sanktionen
- Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung aktualisiert
- Peru führt Carnet A.T.A. ein
- Antidumping - Antidumping – Polyethylenteraphthalat (PET) mit Ursprung in China
Freihandelsabkommen EU-Neuseeland tritt am 1. Mai 2024 in Kraft
Der bilaterale Handel zwischen der EU und Neuseeland erreichte im Jahr 2022 fast 9.1 Milliarden Euro. Es wird erwartet, dass sich durch das Freihandelsabkommen der Warenhandel um 30 Prozent erhöhen wird. Allein im ersten Abkommensjahr können Zölle in Höhe von rund 140 Millionen Euro eingespart werden. Neuseeland wird zum 1. Mai ihre Einführzölle für präferenzielle EU-Waren gänzlich eliminieren. Umgekehrt wird die EU ihre Zölle mit dem Inkrafttreten für 91 Prozent ihrer Zolltariflinien aufheben. Damit Produkte von den gegenseitigen Zollbegünstigungen profitieren können, müssen sie nach den Spielregeln des Freihandelsabkommen hergestellt und grundsätzlich durch eine Erklärung zum Ursprung vom Exporteur nachgewiesen werden. Dieses Zusammenspiel – Prozess der Herstellung und Nachweisführung – aus dem Präferenzrecht resultieren aus materiell- und formalrechtlichen Anforderungen und wird häufig als komplex von Unternehmen empfunden. Quelle: IHK Düsseldorf
ATLAS-Teilnehmerinformationen 0603/2024
Das Informations Technik Zentrum Bund veröffentlichte kürzlich die relevanten Unterlagencodierungen für eine zollfreie Einfuhr aus Neuseeland. Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland tritt am 1. Mai 2024 in Kraft. Quelle: Zollverwaltung (zoll.de)
Verbindliche Zollwertauskunft
Die EU veröffentlichte am 15. April 2024 die Änderungsverordnung zur Einführung der verbindlichen Zollwertauskunft. Mit der voraussichtlichen Einführung am 1. Dezember 2027 werden Einführer die Möglichkeit haben Rechtssicherheit bei der Ermittlung des Zollwerts von importierten Waren zu erlangen. Quelle: Europäische Union
Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED
Nach Empfehlung der Europäischen Kommission soll künftig in Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1und in Feld 4 als Ursprungsland generell "Europäische Union" eingetragen werden. Die Europäische Kommission hat die Partnerstaaten entsprechend informiert. Damit soll die Ursprungslandangabe Europäische Gemeinschaft entfallen. Quelle: Zollverwaltung (zoll.de)
Entwicklungen Allgemeine Genehmigung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat kürzlich eine neue Allgemeine Genehmigung Nr. 36 für die Ausfuhr und Verbringung von Marineausrüstung an bestimmte stattliche Endverwender bekanntgegeben. Die Allgemeine Genehmigung Nr. 15 (Brexit) ist zum 31. März 2024 ausgelaufen. Zusätzlich wurden zahlreiche inhaltliche und/oder teilweise Erweiterungen an bestehenden Genehmigungen bekanntgegeben. Für die EU-Allgemeingenehmigungen EU001 bis EU008 wurde die Einführung des Meldeverzichts bekanntgegeben. Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
EU-Rat erteilt Zustimmung zur Einführung von Straftatbeständen und Sanktionen
Am 12. April 2024 hat der EU-Rat eine Richtlinie angenommen, mit dem EU-weite Mindestvorschriften für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen oder deren Umgehung in den Mitgliedstaaten eingeführt werden. Quelle: Europäische Union
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung aktualisiert
Das Handbuch hat nun die Fassung von April 2024 und wird quartalsweise auf Entwicklungen aktualisiert. Die Änderungshistorie befindet sich auf der Seite 29. Quelle: Zollverwaltung (zoll.de)
Peru führt Carnet A.T.A. ein
Die Internationale Handelskammer (ICC) hat Ende 2023 bekanntgegeben, dass die Nutzung des Carnet A.T.A. ab dem 30. April 2024 in Peru möglich ist. In Peru wird das Carnet-ATA bei der vorübergehenden Einfuhr von Berufsausrüstung und Waren für Ausstellungen, Messen und ähnliche Veranstaltungen, verwendet werden können. Quelle: Germany Trade & Invest GmbH
Antidumping - Antidumping – Polyethylenteraphthalat (PET) mit Ursprung in China
Kürzlich führte die EU-Kommission endgültige Antidumpingmaßnahmen ein. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 3907 61 00 (TARIC-Code 3907610010). Quelle: Germany Trade & Invest GmbH